Frage vom 10. Oktober 2026
Vor vierzehn Monaten hast du bei der Polizei angegeben, einen jungen Mann aus der Nachbarschaft beim Aufbrechen eines Automaten erkannt zu haben. Damals warst du sicher. Inzwischen zweifelst du, weil es dunkel war und du weiter entfernt standest, als es dir zunächst vorkam. Am Donnerstag sollst du vor Gericht aussagen. Deine Identifizierung ist ein wichtiges Beweismittel, dem Beschuldigten drohen erhebliche Folgen. Du möchtest weder eine möglicherweise falsche Erinnerung bekräftigen noch durch spätere Zweifel die Aufklärung einer Tat erschweren.
Was wählst du?
Bei der ursprünglichen sicheren Identifizierung bleiben und die heutigen Zweifel nicht nennen
Deine Zweifel offenlegen, auch wenn dadurch ein wichtiges Beweismittel an Gewicht verliert
